Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI durch unser umfangreiches Kooperationsnetzwerk zeigt Ihnen gleich zu Beginn die Möglichkeiten den Pflegeaufwand individuell Ihren Bedürfnissen anzupassen. Hierunter fällt natürlich auch:

  • Eine „umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote“ zu geben,